Kosten

Abrechnung nach Gebühr:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Sofern eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintritt, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich hierbei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar geregelt.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie hier: BMJ – RVG

Vergütung nach Aufwand: Tatsächlich angefallene Kosten

In Einzelfällen, meist bei langfristigen Mandaten, ist eine Vergütungsvereinbarung möglich. Eine Abrechnung ist in einem solchen Fall dann stundenbasiert. Es wird nur der Aufwand abgerechnet, der tatsächlich angefallen ist.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sie haben die Möglichkeit bei dem Gericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe (VKH) bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) für diese Angelegenheit zu stellen.

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Eine ausfühliche Belehrung über Möglichkeiten der Beantragung der Bewilligung von Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe und Pozesskostenhilfe erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls von mir. Ich sende Ihnen auch gern die notwendigen Formulare. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular.