Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Dirk Knabe
grundlegende Mandatsinformationen, Haftungsbegrenzung
Für Mandate mit dem Rechtsanwalt Dirk Knabe gelten folgende Bedingungen:
Gebühren
Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich gem. § 49 Abs. 5 BRAO nach dem Gegenstandswert. Anderenfalls wird gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen. In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht weder außergerichtlich noch in der ersten Instanz ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten (§ 12a ArbGG). In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung
Der Rechtsanwalt Dirk Knabe bezieht sich bei Beratung und Vertretung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderenfalls wird dies gesondert vereinbart.
Steuerliche Beratung und Vertretung werden nicht geschuldet; zur steuerlichen Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen zieht die Mandantin / der Mandant fachkundige Dritte hinzu.
Der Rechtsanwalt Dirk Knabe ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten werden rechtzeitig mit der Mandantschaft abgestimmt.
Pflichten des Rechtsanwalts Dirk Knabe
Der Rechtsanwalt Dirk Knabe wird das Mandat bearbeiten und die Mandantin / den Mandanten regelmäßig, angemessen und im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis der Bearbeitung informieren.
Der Rechtsanwalt Dirk Knabe ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch die Mandantin / den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt Dirk Knabe gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn die Mandantin / der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Für Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt Dirk Knabe treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich dieser Bedingungen – auf schriftliche Anforderung der Mandantin / des Mandanten hin unverzüglich an die ihm benannte Kontoverbindung / Stelle auszahlen. Rechtsanwalt Dirk Knabe trifft alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten der Mandantin / des Mandanten und passt sie dem jeweils bewährten Stand der Technik an.
Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.
Die Korrespondenzsprache auch mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Obliegenheiten der Mandantin / des Mandanten
Um das Mandat sachgerecht und erfolgreich bearbeiten zu können, ist der Rechtsanwalt Dirk Knabe auf folgende Mitarbeit der Mandantin / des Mandanten angewiesen:
Die Mandantin / Der Mandant informiert den Rechtsanwalt Dirk Knabe über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß und übermittelt sämtliche zugehörige Unterlagen und Daten in geordneter Form.
Während des Mandats nimmt die Mandantin / der Mandant nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt Dirk Knabe Kontakt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten auf und überlässt dies ansonsten seinem Rechtsanwalt.
Die Mandantin / Der Mandant informiert den Rechtsanwalt Dirk Knabe umgehend über Änderungen seiner persönlichen (Kontakt-)Daten, über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.
Die Mandantin / Der Mandant überprüft die ihm von dem Rechtsanwalt Dirk Knabe übermittelten Schreiben und Schriftsätze umgehend und sorgfältig daraufhin, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Anschließend erklärt er gegenüber dem Rechtsanwalt Dirk Knabe schnellstmöglich, ob bzw. in welchem Umfang oder mit welchen Änderungen die Schreiben und Schriftsätze an Dritte übersandt werden können.
Soweit der Rechtsanwalt Dirk Knabe auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird er von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert die Mandantin / der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und
in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Der Rechtsanwalt Dirk Knabe ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten der Mandantin / des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Soweit die Mandantin / der Mandant dem Rechtsanwalt Dirk Knabe einen Faxanschluss mitteilt, erklärt sie / er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass er ihr / ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Mandantin / Der Mandant sichert zu, dass nur sie / er oder von ihr / ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Die Mandantin / Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt Dirk Knabe darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
Soweit die Mandantin / der Mandant dem Rechtsanwalt Dirk Knabe eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt Dirk Knabe ihr / ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt voriger Absatz entsprechend. Der Mandantin / Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit die Mandantin / der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt Dirk Knabe mit.
Kosten der Tätigkeit eines Rechtsanwalts, Zahlung der Gebühren, Auslagen und sonstigen Kosten
Eine anwaltliche Tätigkeit kostet Geld. Die entsprechenden Kosten hat die Mandantin / der Mandant zu tragen.
Dies gilt auch, soweit gegen Dritte (z.B. Rechtschutzversicherung, Gegner, Staatskasse) eventuell ein Kostenerstattungsanspruch besteht.
Auch Erstberatungen kosten Geld. Für Erstberatungen biete ich Ihnen auf den Folgeseiten eine Vergütungsvereinbarung. Diese bleibt deutlich unter dem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen Maximalsatz von 226,10 € (inkl. 19% Mehrwertsteuer, entspricht 190,-€ netto, vgl. § 34 RVG)
Die Mandantin / Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts Dirk Knabe angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.
Die Mandantin / Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung dem Rechtsanwalt Dirk Knabe an diesen ab. Der Rechtsanwalt Dirk Knabe nimmt die Abtretung an. Der Rechtsanwalt Dirk Knabe darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
Aufbewahrung der Akten
Die Handakten des Rechtsanwalts Dirk Knabe, bis auf die Kostenakte und etwaige Titel, werden nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet, sofern die Mandantin / der Mandant diese Akten nicht vorher in der Rechtsanwaltskanzlei Dirk Knabe abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO.
Beratungshilfe, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe
Kann die Mandantin / der Mandant das anfallende Honorar nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln begleichen, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall verpflichtet sich die Mandantin / der Mandant, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen und im Original an den Rechtsanwalt Dirk Knabe weiter zu leiten. Anderenfalls trägt sie / er die Kosten nach dem RVG. Bei Erstattung der Kosten durch den Staat (§§ 2, 49 RVG) im Rahmen der Prozesskosten- und der Verfahrenskostenhilfe, übernimmt der Mandant die Differenz zu den gesetzlichen Gebühren (§ 13 RVG).
Im Übrigen besteht keine nachgelagerte Bevollmächtigung im Rahmen einer eventuellen Nachprüfung wegen gewährter Kostenhilfen.
Zustandekommen des Mandats
Die Mandatserteilung kann per Telefon, Email, Fax oder im persönlichen Gespräch erfolgen. Mit der Mandatserteilung wird der Rechtsanwalt Dirk Knabe bevollmächtigt, vollumfassend für die Mandantin / den Mandanten tätig zu werden.
Ein Auftrag/Mandat kommt durch Ausfüllen des beigefügten Daten-Bogens noch nicht zustande; Kosten entstehen hierdurch noch nicht.
Das Mandat kommt erst zustande, wenn der Rechtsanwalt die Annahme des Auftrags erklärt. Bis zur Vertragsannahme bleibt der Rechtsanwalt in der Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei. Mit der fristgerechten Einlegung von Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen oder Klagen kann der Mandant erst rechnen, wenn die Mandatsübernahme in Textform durch den Rechtsanwalt bestätigt ist.
Haftungsbeschränkung
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Haftung des
Rechtsanwalts Dirk Knabe auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf 250.000,00 Euro pro Schadenfall beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 52 Abs. 1 BRAO nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen der Mandantin / des Mandanten nachzuweisen.
Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
Mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen bin ich/sind wir einverstanden.
Ort, Datum Unterschrift
Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung stimme ich/stimmen wir gem. § 4a BDSG zu.
Ort, Datum Unterschrift