Zustellungen werden nur an den Bevollmächtigten erbeten!

 V o l l m a c h t

Herrn Rechtsanwalt Dirk Knabe, Frankfurter Allee 191, 10365 Berlin

wird in Sachen

wegen

unbeschränkt Vollmacht erteilt,

  • den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten;
  • zur Prozessführung (u. a. nach §§ 78, 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
  • zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
  • zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
  • zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen);
  • der Auftrag zur Beantragung von PKH/VKH in dieser Angelegenheit umfasst lediglich das Antragsverfahren, nicht aber ein eventuelles PKH-/VKH-Überprüfungsverfahren nach Abschluss der Hauptsache. Der Auftrag für das PKH-/VKH-Bewilligungsverfahren endet spätestens mit Abschluss des Hauptsacheverfahrens, für das eine PKH-/VKH-Bewilligung erfolgen soll. Der Anwalt weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass dieser nach einer Bewilligung von PKH/VKH persönlich verpflichtet ist, dem Gericht unaufgefordert wesentliche Verbesserungen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Änderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen und diese Mitteilungspflicht erst vier Jahre nach einer rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Hauptsacheverfahrens endet. Im Übrigen besteht keine nachgelagerte Bevollmächtigung im Rahmen einer eventuellen Nachprüfung wegen gewährter Kostenhilfen.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art, ausgenommen des Überprüfungsverfahrens wegen der Bewilligung von PKH-/VKH. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Der Vollmachtgeber erklärt, dass die von ihm zu entrichtenden Gebühren legal erworben oder erwirtschaftet wurden.

 

                                                                                                                                                                                            

Ort, Datum                                                        Unterschrift